20. Januar 2009

Schuldspruch trotz Leine und Warnung

Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht angemessen an.

Quelle: TASSO Newsletter vom 20.01.09 (http://www.tiernotruf.org/)

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