6. September 2008

Schweiz verschärft Tierschutzgesetz

In der Schweiz gilt seit 1. September 2008 ein neues, verschärftes Tierschutzgesetz. Die wichtigsten Neuerungen sind:

Ausbildung von Hundehaltern

Wer sich nach dem 1. September 2008 in der Schweiz einen Hund zulegt, muss mit einer Übergangsfrist bis 2010 zuvor einen Kurs besucht haben. Im ersten Jahr müssen Hund und Halter außerdem ein spezielles Training absolvieren. Alle Hundehalter, die Ihren Vierbeiner vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erworben haben, sind von der Regelung ausgenommen.

Sozial lebende Tiere

Meerschweinchen und andere in Gruppen lebende Tiere dürfen nicht mehr allein gehalten werden. Für Frettchen, Kleinnager und Greifvögel sind größere Gehege vorgeschrieben.

Mehr Auslauf für Pferde

Die Anbindehaltung für Pferde soll ab 2013 endgültig verboten sein. Jungpferde müssen in Gruppen aufgezogen werden. Um dem Bewegungsdrang von Pferden gerecht zu werden, ist ein täglicher Auslauf bzw. Austritt Pflicht. Wer mehr als fünf Pferde besitzt muss eine Basisausbildung absolvieren.

Mehr Freiheit für Schafe und Ziegen

Die Anbindehaltung wird ab 2018 verboten. Liegeplätze müssen von 2010 an eingestreut werden. Einzeln gehaltene Tiere müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Schafe müssen jährlich geschoren werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.

Beschäftigung für Schweine

Um Verhaltensstörungen zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass Schweine sich entsprechend beschäftigen können. Bauliche Anpassungen hierfür müssen bis 2013 umgesetzt werden. In Ställen müssen Abkühlvorrichtungen vorgesehen werden. Ferkel dürfen ab 2010 nur noch unter Betäubung kastriert werden.

„Die Maßnahmen der Schweizer, den Tierschutz zu verbessern, sind sehr lobenswert. Allerdings darf man sich fragen, wer die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen soll“, kommentiert Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. das neue Gesetz.

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